Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen FDP, DIE LINKE und GRÜNE

Wie partei- und lagerübergreifende Kompromissfindung geht, haben in der Wahlrechtsdebatte die drei Oppositionsfraktionen FDP, LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gezeigt. Nach langen Diskussionen haben sich die drei Fraktionen auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt. Herausgekommen ist dabei ein sehr effizienter und ausgewogener Kompromiss, der die Gefahren einer übermäßigen Vergrößerung bei der Bundestagswahl 2021 sehr weitgehend eingedämmt hätte. Das zeigen Simulationsrechnungen, die ich am 25. Mai 2020 im Innenausschuss des Bundestages vorgestellt habe. Den Berechnungen lag dabei ein fixes Splittingszenario zugrunde, das in etwa dem L-Szenario der hier vorgestellten Projektionsrechnungen des #Mandaterechner entsprach:

„Der Gesetzentwurf erreicht in 927 (=90 Prozent) von 1.036 Fällen seine Regelgröße von 630. In lediglich 37 (=4 Prozent) der Fälle führt er zu einer Sitzzahl von mehr als 650, und davon in nur 4 (=0,4 Prozent) zu mehr als 700 Mandaten. Im Vergleich dazu erreicht das geltende Bundestagswahlrecht in keinem der 1.036 Fälle seine Regelgröße von 598. In 537 (=52 Prozent) führt es zu mehr als 650, und davon in 252 (=24 Prozent) zu mehr als 700 Mandaten. Die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfes ist der geltenden Rechtslage deshalb eindeutig vorzuziehen.“

 



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