Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen CDU/CSU und SPD
Am 5. Oktober 2020 habe ich im Innenausschuss des Bundestages neue Simulationsrechnungen zur Größe des Bundestages auf Basis des Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 19/22504) vorgestellt. Den Simulationsrechnungen lagen dabei fixe Splittingannahmen zugrunde, die in etwa dem L-Szenario der hier vorgestellten Projektionsrechnungen des #Mandaterechner entsprachen:
„Ziel des Gesetzentwurfes ist eine weitere Erhöhung der Sitzzahl über die auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2017 erreichten Größe von 709 Abgeordneten hinaus zu vermeiden, weil das „den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung beeinträchtigen“ könnte. Die Gefahr besteht, weil das geltende Bundestagswahlrecht keinerlei Obergrenze für die Sitzzahl des Bundestages kennt.
Die Simulationsergebnisse von 1.036 umfragebasierten Wahlergebnisvarianten der letzten zehn Jahre zeigen, dass der vorliegende Entwurf daran nichts ändert.
Der vorliegende Gesetzentwurf erreicht für die Bundestagswahl 2021 in ebenfalls nur 4 (=0,4 Prozent) der Fälle seine Regelgröße von 598. In 304 (=29 Prozent) der Fälle führt er zu einer Sitzzahl von mindestens oder mehr als 650, und davon in 142 (=14 Prozent) zu mindestens oder mehr als 700 Mandaten. Nach aktueller Umfragelage (17. September 2020) könnte der vorliegende Gesetzentwurf – je nach den Annahmen über das Splittingverhalten der Wähler – zu einer Bundestagsgröße von bis zu 750 Mandaten führen.
Das zeigt: Auch der vorliegende Entwurf führt bei zahlreichen vorstellbaren und wahrscheinlichen Ergebnisvarianten zu Bundestagen, die seine Handlungsfähigkeit und Akzeptanz beeinträchtigen könnten. Damit verfehlt der vorliegende Gesetzentwurf sein selbst gestecktes Ziel.“
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