Wie gross wird der Bundestag https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/ Mandaterechner Mon, 19 Jul 2021 06:29:37 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.4 Prekäres Wahlrecht? Projektionen zeigen die Mehrheitsverzerrung durch Überhangmandate https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/prekaeres-wahlrecht-projektionen-zeigen-die-mehrheitsverzerrung-durch-ueberhangmandate/ https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/prekaeres-wahlrecht-projektionen-zeigen-die-mehrheitsverzerrung-durch-ueberhangmandate/#comments Mon, 19 Jul 2021 06:29:37 +0000 https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/?p=202 Vier neue Projektionen des #Mandaterechner zur Größe des Bundestages nach der Bundestagswahl 2021 zeigen die proporzverzerrende Wirkung des neuen Wahlrechts. Nach derzeitigem Umfragetrend hätte eine Ampelkoalition zwar eine knappe Zweitstimmenmehrheit, bliebe bei der Mandatsverteilung aber in der Minderheit. Das zeigt exemplarisch die proporz- und mehrheitsverzerrende Wirkung der drei unausgeglichenen Überhangmandate im geltenden Wahlrecht. Die Opposition […]

The post Prekäres Wahlrecht? Projektionen zeigen die Mehrheitsverzerrung durch Überhangmandate appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
Vier neue Projektionen des #Mandaterechner zur Größe des Bundestages nach der Bundestagswahl 2021 zeigen die proporzverzerrende Wirkung des neuen Wahlrechts. Nach derzeitigem Umfragetrend hätte eine Ampelkoalition zwar eine knappe Zweitstimmenmehrheit, bliebe bei der Mandatsverteilung aber in der Minderheit. Das zeigt exemplarisch die proporz- und mehrheitsverzerrende Wirkung der drei unausgeglichenen Überhangmandate im geltenden Wahlrecht. Die Opposition hat beim BVerfG dagegen geklagt. Die Entscheidung darüber steht aber noch aus.

Im Szenario 1 wird die Regelgröße des Deutschen Bundestages von 598 Abgeordneten erreicht. Damit wird auch die Proporzverzerrung vermieden. Die knappe Zweitstimmenmehrheit der drei Parteien einer Ampelkoalition (GRÜNE, SPD und FDP) von 46,6 Prozent gegenüber 46,3 Prozent der drei anderen im Bundestag vertretenen Fraktionen (CDU/CSU, AfD und DIE LINKE), übersetzt sich bei der Mandatsverteilung in eine knappe Mehrheit von 300 zu 298 Mandaten zugunsten der Ampelparteien. Weil alle Überhangmandate der Parteien intern verrechnet werden können, fallen keine auszugleichenden Überhangmandate an. Auch der Anfall unausgeglichener Überhangmandate wird damit vermieden. Dennoch erscheint ein solches Szenario als extrem unwahrscheinlich, weil es auf sehr ungewöhnlichen Splittingannahmen beruht. Nur wenn extrem wenige Unionswähler:innen ihre Partei mit beiden Stimmen wählen, und gleichzeitig extrem wenige Wähler:innen anderer Parteien zugunsten der Union splitten, würde die Regelgröße erreicht und die knappe Mehrheit der Ampelkoalition gewahrt.

Im Szenario 2 vergrößert sich der Bundestag auf 701 Mandate ähnlich stark wie nach der Bundestagswahl 2017. Das Minimalziel der Wahlrechtsreform, dass der Bundestag nicht noch größer wird, wäre also gerade noch erreicht. Dennoch erscheint auch das derzeit eher unwahrscheinlich, weil auch dafür ein sehr ungewöhnliches Splittingverhalten erforderlich wäre. Darüber hinaus fallen in diesem Szenario insgesamt 35 Überhangmandate für die Union an, 31 für die CDU und 4 für die CSU. Drei Überhangmandate der CDU blieben unausgeglichen. Das würde die knappe Zweitstimmenmehrheit der drei Ampelparteien in eine knappe Mandatsminderheit umkehren. Aus dem Zweitstimmenvorsprung von 46,6 Prozent gegenüber 46,3 Prozent, würde ein Mandatsnachteil von 350 für die Ampelparteien gegenüber 351 für die drei anderen Fraktionen. Das zeigt exemplarisch die systemwidrige Wirkung unausgeglichener Überhangmandate in einem Vielparteiensystem: Überhangmandate wirken in Mehrparteiensystemen nicht zwangsläufig mehrheitsbildend, sondern können sich ebenso gut mehrheitsverhindernd auswirken.

Im Szenario 3 bläht sich der Bundestag auf 853 Mandate auf, ohne dass dafür besonders auffällige oder unplausible Splittingannahmen getroffen werden müssten. Neben der enorm starken Vergrößerung käme es durch die Vergrößerung auch hier zu einer mehrheitsentscheidenden Proporzverzerrung. Aus dem Zweitstimmenvorsprung von 46,6 Prozent gegenüber 46,3 Prozent, würde in diesem Szenario ein Mandatsnachteil von 426 für die Ampelparteien gegenüber 427 Mandaten der drei anderen Fraktionen. Das Kippen einer knappen Zweitstimmenmehrheit durch drei im Wahlrecht absichtsvoll implementierte Überhangmandate ohne Ausgleich, wäre beim derzeitigen Umfragetrend noch nicht einmal unwahrscheinlich. Demokratie- und legitimitätstheoretisch wäre es allerdings ein gravierender Wahlrechtsunfall und darüber hinaus eine direkte Folge der gescheiterten Wahlrechtsreform.

Im Szenario 4 führt das Splittingverhalten der Wähler:innen dann zu einer Aufblähung des Bundestages auf 940 Mandate. Dennoch bleiben auch hier die dafür notwendigen Splittingannahmen im Rahmen des plausibel Vorstellbaren: Die Unionswähler:innen würden in historisch gewohnter Manier zu 92 Prozent mit beiden Stimmen für ihre Partei stimmen. Gleichzeitig würden die FDP-Wähler:innen ähnlich wie 2005 und 2013 zu 63 Prozent zugunsten der Union splitten. Und von den Grünen-Wähler:innen würden das 21 Prozent tun, dabei vor allem die Neuwähler:innen der Grünen aus dem Unionslager. Zusammengenommen führen diese Splittingannahmen dann zu insgesamt 89 Überhangmandaten allein der CDU, von denen drei unausgeglichen blieben. Auch hier gälte also: Nicht nur die Aufblähung auf 940 Mandate wäre zu verkraften, sondern darüber hinaus eine mehrheitsverhindernde Proporzverzerrung bei der Umrechnung des Zweitstimmenergebnisses in die Mandatsverteilung. Und das Ganze noch nicht einmal als eine unbeabsichtigte Folge, sondern als das Ergebnis einer absichtsvollen wahlrechtlichen Implementierungsentscheidung, gegen die von den Oppositionsparteien beim Bundesverfassungsgericht geklagt wird.

Card image cap

#Mandaterechner - Wie groß wird der Bundestag? Ausgabe 2 / 2021

Vier neue Projektionen des #Mandatrechner zur Größe des Bundestages nach der Bundestagswahl 2021 zeigen die proporzverzerrende Wirkung des neuen Wahlrechts. Nach derzeitigem Umfragetrend hätte eine...

weiterlesen weiterlesen

The post Prekäres Wahlrecht? Projektionen zeigen die Mehrheitsverzerrung durch Überhangmandate appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/prekaeres-wahlrecht-projektionen-zeigen-die-mehrheitsverzerrung-durch-ueberhangmandate/feed/ 7
Wie groß wird der Bundestag? Vier Projektionen auf Grundlage des aktuellen Umfragetrends https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/wie-gross-wird-der-bundestag-vier-projektionen-auf-grundlage-des-aktuellen-umfragetrends/ https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/wie-gross-wird-der-bundestag-vier-projektionen-auf-grundlage-des-aktuellen-umfragetrends/#respond Tue, 06 Jul 2021 07:39:00 +0000 http://wie-gross-wird-der-bundestag.de/?p=135 Der #Mandaterechner der Bertelsmann Stiftung ermöglicht es, für einen gegebenen Umfragetrend und in Abhängigkeit vom Splittingverhalten der Wähler:innen die Größe des Deutschen Bundestages nach der Bundestagswahl 2021 zu berechnen. Er erweitert damit den Blickwinkel bisheriger Ansätze um die Variation des Splittingverhaltens der Erststimmen: Wie wirken sich, bei einem gegebenen Umfragetrend, unterschiedliche Annahmen über das Splittingverhalten […]

The post Wie groß wird der Bundestag? Vier Projektionen auf Grundlage des aktuellen Umfragetrends appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
Der #Mandaterechner der Bertelsmann Stiftung ermöglicht es, für einen gegebenen Umfragetrend und in Abhängigkeit vom Splittingverhalten der Wähler:innen die Größe des Deutschen Bundestages nach der Bundestagswahl 2021 zu berechnen. Er erweitert damit den Blickwinkel bisheriger Ansätze um die Variation des Splittingverhaltens der Erststimmen: Wie wirken sich, bei einem gegebenen Umfragetrend, unterschiedliche Annahmen über das Splittingverhalten der Wähler:innen auf die Größe des Deutschen Bundestages aus?

Dabei zeigt sich: Das geltende Wahlrecht macht die Größe des Bundestages nicht nur vom Zweitstimmenergebnis, sondern vergleichbar stark auch vom Splittingverhalten der Wähler:innen abhängig. Die Größe des Bundestages wird damit zu einem Vabanquespiel. Es gibt keine vermeintlich „sicheren“ Zweitstimmenergebnisse mit gerade noch akzeptablen Bundestagsgrößen, weil sich, je nach Splittingverhalten der Wähler:innen, für ein und denselben Zweitstimmentrend ganz unterschiedliche Bundestagsgrößen ergeben. Und die Risikomarge dafür liegt nicht zwischen 650 und 750 Mandaten, sondern eher zwischen 600 und mehr als 1.000 Abgeordneten.

Das zeigen exemplarisch die hier für den aktuellen Umfragetrend bei den Zweitstimmen vorgestellten Szenarien, die sich lediglich durch unterschiedliche Annahmen zum Splittingverhalten unterscheiden, aber zu Bundestagsgrößen zwischen 598 und 963 Mandaten führen:

Im Szenario 1 wird die Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten erreicht. Dazu musste allerdings ein exemplarisches Splittingverhalten unterstellt werden, das es so für alle Parteien außer der AfD noch nie gegeben hat. Nur wenn so wenige Unionswähler:innen ihre Partei mit beiden Stimmen wählen wie seit 1953 nicht mehr, gleichzeitig nur etwa halb so viele FDP-Wähler: innen zugunsten der Union splitten, wie bei der Bundestagswahl 2013, und fast 80 Prozent (statt 50 Prozent) der Grünen-Wähler:innen mit beiden Stimmen Grün wählen, würde beim derzeitigen Umfragetrend der Bundestag seine Regelgröße von 598 erreichen. Trotz der Direktmandatsgewinne von SPD (33) und Grünen (100) würden bei der CDU 16 Überhangmandate anfallen, die allerdings durch Listenmandate anderer CDU-Landesverbände kompensiert und deshalb zu keiner Vergrößerung des Bundestages führen würden. Aufgrund der sehr unplausiblen Splittingannahmen lautet das Gesamturteil für dieses Szenario allerdings: Ein Bundestag in der Regelgröße von 598 Mandaten wäre zwar wünschenswert, ist beim derzeitigen Umfragetrend aber extrem unwahrscheinlich.

Im Szenario 2 vergrößert sich der Bundestag auf 710 Mandate ähnlich stark wie nach der Bundestagswahl 2017. Das Minimalziel der Wahlrechtsreform, dass der Bundestag nicht noch größer wird, würde gerade noch erreicht. Dennoch erscheint auch das derzeit eher unwahrscheinlich, weil auch dafür ein sehr ungewöhnliches Splittingverhalten erforderlich wäre: Nur gut drei Viertel statt der üblichen etwa 90 Prozent der Unionswähler:innen dürften mit ihrer Erstund Zweitstimme die Union wählen. Gleichzeitig dürften nicht mehr als 39 Prozent der FDP-Wähler: innen zugunsten der Union splitten (statt 63 Prozent bei der Bundestagswahl 2013), und fast drei Viertel (statt wie üblich etwa nur die Hälfte)
aller Grünen-Wähler:innen müssten mit beiden Stimmen Grün wählen. Damit würden die gewonnenen Direktmandate von SPD (24) und Grüne (57) die Überhangmandate der CDU auf 33 und die notwendige Vergrößerung auf 710 Mandate begrenzen. Aufgrund der sehr ungewöhnlichen Splittingannahmen lautet das Gesamturteil jedoch auch für dieses Szenario: Ein Bundestag mit etwa 710 Abgeordneten erscheint derzeit zwar nicht unmöglich, ist aber eher unwahrscheinlich.

Im Szenario 3 bläht sich der Bundestag auf 857 Mandate auf, ohne dass dafür besonders auffällige oder unplausible Splittingannahmen getroffen werden müssten: Die Unionswähler:innen würden sich in etwa wie bei der letzten Bundestagswahl verhalten und zu 85 Prozent mit beiden Stimmen ihre Partei wählen. Gleichzeitig würde fast die Hälfte (46 Prozent) aller FDP-Wähler:innen mit der Erststimme die Union wählen, noch immer deutlich weniger als 2005 (60 Prozent) und 2013 (63 Prozent). Zusätzlich würden prozentual ähnlich viele Wähler:innen der Grünen wie 2017 (15 statt 14 Prozent) mit ihrer Erststimme die Union wählen. Insgesamt würde das zu 69 Überhangmandaten für die CDU führen, deren Ausgleich den Bundestag dann auf 857 Mandate aufbläht. Das Gesamturteil für dieses Szenario lautet deshalb: Ein Bundestag mit etwa 857 Mandaten wäre nach den selbstgesetzten Maßstäben der Wahlrechtsreform zwar inakzeptabel, ist aber beim derzeitigen Umfragetrend nicht unwahrscheinlich.

Im Szenario 4 explodiert der Bundestag auf 963 Mandate, erreicht also fast sogar die Schwelle eines „Bundestages der Tausend“. Dennoch bleiben die dafür notwendigen Splittingannahmen im Rahmen des plausibel Vorstellbaren: Die Unionswähler: innen würden in historisch gewohnter Manier zu 92 Prozent mit beiden Stimmen für ihre Partei stimmen. Gleichzeitig würden die FDP Wähler:innen ähnlich wie 2005 und 2013 zu 63 Prozent zugunsten der Union splitten. Und von den Grünen-Wähler:innen würden das 21 Prozent tun, dabei vor allem die Neuwähler:innen der Grünen aus dem Unionslager. Zusammengenommen führen diese Splittingannahmen dann zu insgesamt 93 Überhangmandaten allein der CDU, deren Ausgleich den Bundestag auf knapp unter 1.000 Mandaten explodieren lässt. Aufgrund der leider nicht von vornherein unplausiblen Splittingannahmen lautet das Gesamturteil zu diesem Extremszenario: Ein Bundestag mit fast 1.000 Abgeordneten wäre für seine Reputation und Arbeitsfähigkeit zwar extrem schädlich, ist aber derzeit nicht auszuschließen.

 

Card image cap

#Mandaterechner - Wie groß wird der Bundestag? Ausgabe 1 / 2021

Der #Mandaterechner der Bertelsmann Stiftung ermöglicht es, die Größe des Deutschen Bundestages nach der Bundestagswahl 2021 zu berechnen. Dabei zeigt sich: Das geltende Wahlrecht macht die Größe...

weiterlesen weiterlesen

The post Wie groß wird der Bundestag? Vier Projektionen auf Grundlage des aktuellen Umfragetrends appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/wie-gross-wird-der-bundestag-vier-projektionen-auf-grundlage-des-aktuellen-umfragetrends/feed/ 0
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen CDU/CSU und SPD https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-des-bundeswahlgesetzes-der-fraktionen-cdu-csu-und-spd/ https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-des-bundeswahlgesetzes-der-fraktionen-cdu-csu-und-spd/#respond Tue, 22 Jun 2021 08:42:15 +0000 http://wie-gross-wird-der-bundestag.de/?p=55 Am 5. Oktober 2020 habe ich im Innenausschuss des Bundestages neue Simulationsrechnungen zur Größe des Bundestages auf Basis des Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 19/22504) vorgestellt. Den Simulationsrechnungen lagen dabei fixe Splittingannahmen zugrunde, die in etwa dem L-Szenario der hier vorgestellten Projektionsrechnungen des #Mandaterechner entsprachen: „Ziel des Gesetzentwurfes ist […]

The post Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen CDU/CSU und SPD appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
Am 5. Oktober 2020 habe ich im Innenausschuss des Bundestages neue Simulationsrechnungen zur Größe des Bundestages auf Basis des Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 19/22504) vorgestellt. Den Simulationsrechnungen lagen dabei fixe Splittingannahmen zugrunde, die in etwa dem L-Szenario der hier vorgestellten Projektionsrechnungen des #Mandaterechner entsprachen:

„Ziel des Gesetzentwurfes ist eine weitere Erhöhung der Sitzzahl über die auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2017 erreichten Größe von 709 Abgeordneten hinaus zu vermeiden, weil das „den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung beeinträchtigen“ könnte. Die Gefahr besteht, weil das geltende Bundestagswahlrecht keinerlei Obergrenze für die Sitzzahl des Bundestages kennt.

Die Simulationsergebnisse von 1.036 umfragebasierten Wahlergebnisvarianten der letzten zehn Jahre zeigen, dass der vorliegende Entwurf daran nichts ändert.

Der vorliegende Gesetzentwurf erreicht für die Bundestagswahl 2021 in ebenfalls nur 4 (=0,4 Prozent) der Fälle seine Regelgröße von 598. In 304 (=29 Prozent) der Fälle führt er zu einer Sitzzahl von mindestens oder mehr als 650, und davon in 142 (=14 Prozent) zu mindestens oder mehr als 700 Mandaten. Nach aktueller Umfragelage (17. September 2020) könnte der vorliegende Gesetzentwurf – je nach den Annahmen über das Splittingverhalten der Wähler – zu einer Bundestagsgröße von bis zu 750 Mandaten führen.

Das zeigt: Auch der vorliegende Entwurf führt bei zahlreichen vorstellbaren und wahrscheinlichen Ergebnisvarianten zu Bundestagen, die seine Handlungsfähigkeit und Akzeptanz beeinträchtigen könnten. Damit verfehlt der vorliegende Gesetzentwurf sein selbst gestecktes Ziel.“

The post Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen CDU/CSU und SPD appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-des-bundeswahlgesetzes-der-fraktionen-cdu-csu-und-spd/feed/ 0
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen FDP, DIE LINKE und GRÜNE https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-des-bundeswahlgesetzes-der-fraktionen-fdp-die-linke-und-gruene/ https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-des-bundeswahlgesetzes-der-fraktionen-fdp-die-linke-und-gruene/#respond Mon, 21 Jun 2021 08:32:02 +0000 http://wie-gross-wird-der-bundestag.de/?p=60 Wie partei- und lagerübergreifende Kompromissfindung geht, haben in der Wahlrechtsdebatte die drei Oppositionsfraktionen FDP, LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gezeigt. Nach langen Diskussionen haben sich die drei Fraktionen auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt. Herausgekommen ist dabei ein sehr effizienter und ausgewogener Kompromiss, der die Gefahren einer übermäßigen Vergrößerung bei der Bundestagswahl 2021 sehr weitgehend eingedämmt […]

The post Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen FDP, DIE LINKE und GRÜNE appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
Wie partei- und lagerübergreifende Kompromissfindung geht, haben in der Wahlrechtsdebatte die drei Oppositionsfraktionen FDP, LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gezeigt. Nach langen Diskussionen haben sich die drei Fraktionen auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt. Herausgekommen ist dabei ein sehr effizienter und ausgewogener Kompromiss, der die Gefahren einer übermäßigen Vergrößerung bei der Bundestagswahl 2021 sehr weitgehend eingedämmt hätte. Das zeigen Simulationsrechnungen, die ich am 25. Mai 2020 im Innenausschuss des Bundestages vorgestellt habe. Den Berechnungen lag dabei ein fixes Splittingszenario zugrunde, das in etwa dem L-Szenario der hier vorgestellten Projektionsrechnungen des #Mandaterechner entsprach:

„Der Gesetzentwurf erreicht in 927 (=90 Prozent) von 1.036 Fällen seine Regelgröße von 630. In lediglich 37 (=4 Prozent) der Fälle führt er zu einer Sitzzahl von mehr als 650, und davon in nur 4 (=0,4 Prozent) zu mehr als 700 Mandaten. Im Vergleich dazu erreicht das geltende Bundestagswahlrecht in keinem der 1.036 Fälle seine Regelgröße von 598. In 537 (=52 Prozent) führt es zu mehr als 650, und davon in 252 (=24 Prozent) zu mehr als 700 Mandaten. Die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfes ist der geltenden Rechtslage deshalb eindeutig vorzuziehen.“

 

The post Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen FDP, DIE LINKE und GRÜNE appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-des-bundeswahlgesetzes-der-fraktionen-fdp-die-linke-und-gruene/feed/ 0
Reformoptionen für das Wahlrecht nach der Bundestagswahl https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/reform-des-bundestagswahlsystems-bewertungskriterien-und-reformoptionen/ https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/reform-des-bundestagswahlsystems-bewertungskriterien-und-reformoptionen/#respond Fri, 18 Jun 2021 07:42:35 +0000 http://wie-gross-wird-der-bundestag.de/?p=41 Die Bundestagswahl 2017 hatte gezeigt: Das Wahlsystem für die Deutschen ist dringend reformbedürftig. Das seit 2013 geltende Wahlrecht hatte sich als zu kompliziert, intransparent und nur noch für Expert:innen verständlich gezeigt. Darüber hinaus bestand die Gefahr unkontrollierter Vergrößerungen des Bundestages. Bereits bei der Bundestagswahl 2017 war die Zahl der Abgeordneten von 598 auf 709 angestiegen […]

The post Reformoptionen für das Wahlrecht nach der Bundestagswahl appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
Die Bundestagswahl 2017 hatte gezeigt: Das Wahlsystem für die Deutschen ist dringend reformbedürftig. Das seit 2013 geltende Wahlrecht hatte sich als zu kompliziert, intransparent und nur noch für Expert:innen verständlich gezeigt. Darüber hinaus bestand die Gefahr unkontrollierter Vergrößerungen des Bundestages. Bereits bei der Bundestagswahl 2017 war die Zahl der Abgeordneten von 598 auf 709 angestiegen – eine unnötige Vergrößerung des Parlaments, die durch eine rechtzeitige Reform des Wahlrechts vermeidbar gewesen wäre. Nach der Bundestagswahl habe ich dann mit einem Kreis sachverständiger Kolleg:innen untersucht, wie eine nachhaltige Reform des Wahlsystems aussehen könnte. Welchen Kriterien müsste sie genügen und welche Reformoptionen stehen zur Verfügung? Auf diese Fragen haben wir in der Publikation „Reform des Bundestagswahlsystems“ versucht Antworten zu geben.

The post Reformoptionen für das Wahlrecht nach der Bundestagswahl appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/reform-des-bundestagswahlsystems-bewertungskriterien-und-reformoptionen/feed/ 0
Policy Brief »598« https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/598-2/ https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/598-2/#respond Thu, 17 Jun 2021 07:40:32 +0000 http://wie-gross-wird-der-bundestag.de/?p=34 Bereits vor der Bundestagswahl 2017 hatten Florian Grotz und ich gewarnt, dass die Regelgröße des Deutschen Bundestages durch das neue Wahlrecht zur Makulatur wird, und mit der Bundestagswahl 2017 ein Parlament mit 700 oder mehr Abgeordneten droht. So ist dann ja auch gekommen, obwohl es damals eine nachhaltige und wirksame Reform noch möglich gewesen wäre. […]

The post Policy Brief »598« appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
Bereits vor der Bundestagswahl 2017 hatten Florian Grotz und ich gewarnt, dass die Regelgröße des Deutschen Bundestages durch das neue Wahlrecht zur Makulatur wird, und mit der Bundestagswahl 2017 ein Parlament mit 700 oder mehr Abgeordneten droht. So ist dann ja auch gekommen, obwohl es damals eine nachhaltige und wirksame Reform noch möglich gewesen wäre. Wir haben damals geschrieben:

Die Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten wird durch das neue Wahlrecht zur Makulatur. 2017 droht ein Parlament mit 700 oder mehr Abgeordnete. Noch wäre Zeit für eine nachhaltig wirksame Reform.

„Das seit 2013 geltende Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist ein „Parlamentsvergrößerungsgesetz“. Erhält eine Partei mehr Mandate als ihr nach bundesweitem Zweitstimmenproporz zustehen, werden diese durch weitere Mandate für alle anderen Bundestagsparteien ausgeglichen. Damit ist zwar der innerparlamentarische Mandatsproporz wiederhergestellt. Der Preis dafür ist jedoch ein teils drastischer Mandatsaufwuchs. Aus der gesetzlich vorgesehenen Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten kann, je nach Wahlergebnis, schnell ein Parlament mit 700 oder mehr Abgeordneten werden. Die aktuellen Verschiebungen im Parteiensystem machen extreme Vergrößerungen sogar immer wahrscheinlicher. Das zeigen aktuelle Simulationen auf der Grundlage von Umfrageergebnissen. Damit wäre das Parlament nicht mehr optimal arbeitsfähig, würde unnötig hohe Kosten verursachen und letztlich die eigene Legitimität beschädigen.

Ein über die Maßen aufgeblähter Bundestag wäre darüber hinaus ein Elfmeter für alle Populisten. Der Bundestagspräsident hat daher die Parteien immer wieder aufgefordert, das Wahlrecht erneut zu reformieren – bislang jedoch vergeblich. Was wäre konkret zu tun? Für die anstehende Wahl könnte durch eine „Deckelung“ der Parlamentsgröße und eine begrenzte interne Verrechnung von Überhangmandaten zumindest die Wahrscheinlichkeit eines „aus dem Leim gehenden“ Bundestages deutlich reduziert werden. Mittelfristig könnten Überhangmandate durch eine Wahlkreisreform gänzlich vermieden werden – und damit die Regelgröße „598“ wieder eingehalten werden. Der notwendige Grundsatzbeschluss dazu sollte nicht auf Sankt Nimmerlein verschoben, sondern noch vor der im Herbst 2017 anstehenden Wahl gefasst werden, mit Wirksamkeit für den übernächsten Bundestag. Noch wäre dafür Zeit.“

 

Card image cap

EINWURF 1/2017 - "598"

Die Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten wird durch das neue Wahlrecht zur Makulatur. 2017 droht ein Parlament mit 700 oder mehr Abgeordneten. Noch wäre Zeit für eine nachhaltig wirksam...

weiterlesen weiterlesen

 

The post Policy Brief »598« appeared first on Wie gross wird der Bundestag.

]]>
https://wie-gross-wird-der-bundestag.de/598-2/feed/ 0